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Kosten des Förderunterrichts

Kosten und Fördermöglichkeiten bei LRS- und Dyskalkulie

Ihr Kind benötigt Unterstützung auf Grund einer Lese-Rechtschreibschwäche oder einer Dyskalkulie? Der Studienkreis bietet Ihnen eine ganzheitliche Förderung, die individuell auf den Bedarf Ihres Kindes abgestimmt wird. Informieren Sie sich hier über Möglichkeiten der Kostenübernahme.

Sie interessieren sich für Förderunterricht im Bereich Lese-Rechtschreib-Schwäche oder Dyskalkulie? Da der Förderunterricht sehr individuell ist, können wir Ihnen keine pauschalen Kosten für den Nachhilfeunterricht nennen. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf und wir klären in einem persönlichen Gespräch (telefonisch oder vor Ort) die Kosten des Förderunterrichts.

Übernahme der Kosten für die Nachhilfe

Bildung und Teilhabe (BuT)

Für Personen und Familien, die Arbeitslosengeld II, oder Sozialhilfe, oder Wohngeld, oder den Kinderzuschlag zum Kindergeld erhalten, gibt es die Möglichkeit, eine Übernahme der Nachhilfekosten zu beantragen. Außerdem Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Wir rechnen direkt mit den jeweils zuständigen Behörden/Ämtern ab und haben alle für die Beantragung notwendigen Formulare in unseren Filialen vorrätig. Gerne beraten wir Sie bei der Antragstellung – rufen Sie uns an oder sprechen Sie uns direkt in einem Standort in Ihrer Nähe mit LRS- oder Rechenförderung an.

Kostenübernahme durch das Jugendamt

Auch das Jugendamt übernimmt in bestimmten Fällen die Kosten einer LRS- oder Dyskalkulie-Förderung. Ist die Teilhabe des Kindes oder des Jugendlichen am gesellschaftlichen Leben durch die Lernschwäche ernsthaft gefährdet, besteht die Möglichkeit, Eingliederungshilfe zu beantragen.

Sprechen Sie gerne direkt Ihr zuständiges Jugendamt an und lassen Sie sich beraten.

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